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WARUM DEN ENERGIEAUSWEIS ?

Weil unsere Ressourcen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, der bisherige CO2-Ausstoß die Umwelt schon stark beeinträchtigt hat und Deutschland überwiegend von russischen Gas- und arabischen Ölvorkommen abhängig ist, wurde 2002 die EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Laut der ab dem 04. 01.2006 für alle Häuser bei Eigentümer und Mieterwechsel ein Energieausweis ausgestellt werden soll. Vergleichsweise wie bei Elektrogeräten sollen damit die Gebäude anhand ihres Energieverbrauchs klassifiziert werden. Der Energiepass soll eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren haben und wieterhin Empfehlungen für eine Verbesserung der Gesamtenenergieeffizienz enthalten.

AB WANN IST DER ENERGIEAUSWEIS PFLICHT ?

Für Neubauten mussten bereits vorher Energieausweise erstellt werden.

Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energie­ausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden:

- seit dem 1.7.2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde,
- seit dem 1.1.2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde,
- ab dem 1.7.2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (dies gilt auch bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000qm;, die den Energieausweis aushängen müssen, wenn das Gebäude von der Öffentlichkeit stark frequentiert wird).

Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser brauchen keinen Energieaus­weis!

DER ABLAUF

Das Gebäude wird ähnlich wie beim Nachweis nach EnEV in einem ausführlichem Verfahren berechnet. Aufgrund der gegebenen Gebäude- und Anlagendaten sowie den von uns dadurch ermittelten Resultaten, erstellen wir einen bedarfsorientierten Energiepass für Sie. Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird in verschiedene energetische Verluste und Gewinne aufgeteilt. Anhand der Ermittelten Verbrauchskennwerten schlagen wir bei Ihrer Bestandsimmobilie 2 Modernisierungstipps vor, welche die Verbrauchskennwerte verbessern könnten und somit Ihre Energiekosten senken würden. Sie erhalten einen energetischen Gesamteindruck über Ihre Immobilie und können das Auftreten von Energieverlusten zuordnen. Sie erhalten eine vergleichbare Bewertungsgröße anhand des aktuellen Zustandes des Gebäudes.

DIE UNTERSCHIEDE

Auf individuelle Anfrage kann der Energiepass auch im Kurzverfahren angeboten und Erstellt werden. Es ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse dann natürlich weniger genau sind. Eine verbrauchsorientierte Berechnung des Energiepasses halten wir als nicht aussagefähig und nicht vergleichbar und bieten deshalb diese Variante hier nicht an. Z.B. fällt der Energieverbrauch vorteilhafter aus, wenn allein stehende berufstä-tige Person in einer 4-Zimmer-Wohnung lebt, als wenn eine vierköpfige Familie darin wohnt. Bei der bedarfsorientierten Berechnung hingegen werden die Gebäudedaten aufgenommen, in ein EDV-Modell übertragen, ausgewertet und der Verbraucher erhält eine vergleichbare Kenngröße.

Letzte Änderung am Samstag, 28. Mai 2011 um 16:17:02 Uhr.

Bei allen Services (Mister Wong, Yigg, Infopirat etc.)